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Appell für die Kastration von Freigängerkatzen

22.11.2024

Weil es nicht oft genug gesagt werden kann: Die Kastration vor allem von freilaufenden Katzen ist Pflicht - und verhindert unkontrollierte Vermehrung sowie Krankheiten und Todesfälle.



Das gesamte Team vom Tierschutzverband St. Pölten appelliert für die Kastration von Tieren - speziell von freilaufenden Katzen. Denn auch 2024 sind im Tierheim viele Katzen-Schicksale gelandet, die mit einer Kastration einfach zu verhindert gewesen wären. Vor allem in - trauriger - Erinnerung geblieben ist Tierheim-Leitung Victoria Bischof dabei der Fall mit 7 Flaschen-Kätzchen: Der Versuch des Teams und ehrenamtlicher Helfer, die vernachlässigten, von einer unkastrierten freilaufenden Katze unter einem Holzstoß abgelegten Katzenbabys zu retten, scheiterte leider.

Kastration verhindert Tierleid
„Wir appellieren dringend an alle Katzenbesitzer:innen und alle aufmerksamen Menschen", so Bischof, "wenn eine Katze in der Umgebung als heimatlos und freilaufend bekannt ist - bitte lassen Sie das Tier kastrieren!" Für die eigenen Katzen gilt: Sobald sie ins Freie dürfen - und auch, wenn das Tier angeblich "nur im Garten" ist - besteht Kastrationspflicht.

Auch bei anderen Haustieren - zum Beispiel wenn man Kaninchen oder Nager unterschiedlicher Geschlechter hält - gilt: Bitte kastrieren lassen! Damit wird unkontrollierter Nachwuchs und sehr viel Tierleid verhindert. Diese Maßnahme zählt zu präventivem bzw. aktivem Tierschutz ebenso wie zu den Pflichten als verantwortungsvolle:r Tierhalter:in - und Mensch.