30.04.2026
Papageien und Sittiche zählen zu den faszinierendsten Heimtieren überhaupt: Sie sind intelligent, sozial und oft sehr langlebig. Gerade diese Eigenschaften machen ihre Haltung jedoch anspruchsvoll und erfordern ein hohes Maß an Wissen und Verantwortung
Papageienvögel sind hochsoziale Tiere, die in freier Wildbahn in Schwärmen oder festen Paarbindungen leben. Eine Einzelhaltung ist daher nicht artgerecht und gesetzlich auch verboten.
Wichtig sind:
- Sozialkontakt: Mindestens paarweise Haltung ist empfehlenswert
- Ausreichend Platz: Große Volieren oder Vogelzimmer statt kleiner Käfige
- Beschäftigung & geistige Auslastung: Intelligente Tiere benötigen Abwechslung
- Ernährung: Frisches Obst, Gemüse und ausgewogene Futtermischungen
- Täglicher Freiflug: Bewegung ist essenziell für Gesundheit und Wohlbefinden
Das österreichische Tierschutzgesetz verpflichtet Halter generell dazu, ihre Tiere so zu halten, dass deren
physiologische und verhaltensbedingte Bedürfnisse erfüllt werden. Dazu zählen ausreichend Platz, richtige Ernährung, Sozialkontakt und geeignete Umweltbedingungen.
Rechtliche Grundlagen in Österreich
Die Haltung von Papageien und Sittichen unterliegt in Österreich klaren gesetzlichen Vorgaben:
- Papageien dürfen nur gehalten werden, wenn Halter über die notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen
- Die Haltung muss dem Stand der Wissenschaft entsprechen und das Wohlbefinden sichern
- Für bestimmte Arten besteht eine Meldepflicht bei den Behörden
- Mindestanforderungen (z. B. Volierengröße) sind einzuhalten
- Papageie und Sittiche müssen mindestens zu Zweit gehalten werden
Ziel dieser Regelungen ist es, Fehlhaltungen zu vermeiden und den besonderen Bedürfnissen dieser sensiblen Tierarten gerecht zu werden.
Neu ab Juli 2026: Verpflichtender Sachkundekurs Eine wichtige Gesetzesänderung tritt mit
1. Juli 2026 in Kraft:
Für die
Neuanschaffung bestimmter Papageienarten wird ein verpflichtender
Sachkundenachweis eingeführt.
Das bedeutet konkret: - Vor der Anschaffung muss ein mindestens 4-stündiger Theoriekurs absolviert werden
- Der Kurs vermittelt Grundlagen zu Haltung, Pflege, Verhalten und rechtlichen Bestimmungen
- Der Nachweis ist bei Anmeldung der Tierhaltung vorzulegen
- Bereits bestehende Halter sind in der Regel nicht verpflichtet, der Kurs wird jedoch empfohlen
Wichtig: Nicht alle Arten sind betroffen.
Ausgenommen sind u. a.:
- Wellensittiche
- Nymphensittiche
- Unzertrennliche (Agaporniden)
- Plattschweifsittiche
Ziel dieser neuen Regelung ist es,
Spontankäufe zu verhindern und das Tierwohl nachhaltig zu verbessern, indem Halter bereits vor der Anschaffung fundiertes Wissen erwerben.
Die Haltung von Papageien und Sittichen ist eine langfristige Verpflichtung, die Fachwissen, Zeit und Engagement erfordert. Mit den neuen gesetzlichen Vorgaben ab Juli 2026 wird dieser Verantwortung noch stärker Rechnung getragen. Wer sich gut informiert und vorbereitet, schafft die Grundlage für ein artgerechtes und erfülltes Leben seiner gefiederten Mitbewohner.