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Papageien & Sittiche – Verantwortung, Haltung und neue gesetzliche Vorgaben

30.04.2026

Papageien und Sittiche zählen zu den faszinierendsten Heimtieren überhaupt: Sie sind intelligent, sozial und oft sehr langlebig. Gerade diese Eigenschaften machen ihre Haltung jedoch anspruchsvoll und erfordern ein hohes Maß an Wissen und Verantwortung

Papageienvögel sind hochsoziale Tiere, die in freier Wildbahn in Schwärmen oder festen Paarbindungen leben. Eine Einzelhaltung ist daher nicht artgerecht und gesetzlich auch verboten.
Wichtig sind:

Das österreichische Tierschutzgesetz verpflichtet Halter generell dazu, ihre Tiere so zu halten, dass deren physiologische und verhaltensbedingte Bedürfnisse erfüllt werden. Dazu zählen ausreichend Platz, richtige Ernährung, Sozialkontakt und geeignete Umweltbedingungen.



Rechtliche Grundlagen in Österreich

Die Haltung von Papageien und Sittichen unterliegt in Österreich klaren gesetzlichen Vorgaben:

Ziel dieser Regelungen ist es, Fehlhaltungen zu vermeiden und den besonderen Bedürfnissen dieser sensiblen Tierarten gerecht zu werden.

Neu ab Juli 2026: Verpflichtender Sachkundekurs

Eine wichtige Gesetzesänderung tritt mit 1. Juli 2026 in Kraft:

Für die Neuanschaffung bestimmter Papageienarten wird ein verpflichtender Sachkundenachweis eingeführt.

Das bedeutet konkret: Wichtig:
Nicht alle Arten sind betroffen. Ausgenommen sind u. a.: Ziel dieser neuen Regelung ist es, Spontankäufe zu verhindern und das Tierwohl nachhaltig zu verbessern, indem Halter bereits vor der Anschaffung fundiertes Wissen erwerben.

Die Haltung von Papageien und Sittichen ist eine langfristige Verpflichtung, die Fachwissen, Zeit und Engagement erfordert. Mit den neuen gesetzlichen Vorgaben ab Juli 2026 wird dieser Verantwortung noch stärker Rechnung getragen. Wer sich gut informiert und vorbereitet, schafft die Grundlage für ein artgerechtes und erfülltes Leben seiner gefiederten Mitbewohner.