22.06.2026
Was Tierhalter:innen jetzt wissen müssen
Mit der Kundmachung der Novelle zur 2. Tierhaltungsverordnung und zur Tierschutz-Sonderhaltungsverordnung wurden wichtige Details zur Umsetzung der Tierschutzgesetz-Novelle 2024 festgelegt. Ziel der neuen Bestimmungen ist es, die Tierhaltung weiter zu verbessern und sicherzustellen, dass Tierhalter bereits vor der Anschaffung über die Bedürfnisse ihrer Tiere Bescheid wissen.
Sachkundenachweis wird verpflichtend
Die wichtigste Neuerung ist die Einführung eines verpflichtenden, österreichweiten, Sachkundenachweises für Personen, die erstmals bestimmte Tierarten halten möchten. Betroffen sind:
- Hunde
- bestimmte Papageienvögel
- Reptilien
- Amphibien
Die Verordnung regelt, welche Inhalte die Schulungen umfassen müssen, wer diese durchführen darf und wie der Nachweis erbracht wird.
Was bedeutet das für Hundehalter?Für bestehende Hundehalter:
Wer bereits vor Inkrafttreten der neuen Regelungen einen Hund hält, muss grundsätzlich keinen nachträglichen Sachkundenachweis absolvieren. Die bisherigen Pflichten bleiben bestehen.
Für zukünftige Hundehalter:
Wer ab 1. Juli 2026 erstmals einen Hund anschaffen möchte, muss
vor der Anschaffung einen Sachkundenachweis absolvieren. Dabei werden unter anderem folgende Themen vermittelt:
- Bedürfnisse und Verhalten von Hunden
- artgerechte Haltung und Beschäftigung
- Gesundheit und Pflege
- rechtliche Pflichten von Hundehalter
- Verantwortung im Zusammenleben von Mensch und Tier
Ziel ist es, zukünftige Hundehalter bestmöglich auf die Verantwortung vorzubereiten und Fehlhaltungen sowie spätere Abgaben von Tieren zu vermeiden.
Der Sachkundekurs für Niederösterreich wird, sobald die genaue Umsetzung in den einzelnen Bundesländern geregelt wurde. bei uns im
Tierischen Klassenzimmer angeboten.
Was bedeutet das für Papageienhalter?Für bestehende Halter:
Für bereits gehaltene Tiere ergeben sich in der Regel keine zusätzlichen Verpflichtungen.
Für zukünftige Halter:
Wer erstmals bestimmte Papageienarten halten möchte, muss künftig ebenfalls einen Sachkundenachweis erbringen. Dies ist besonders wichtig, da Papageien hohe Anforderungen an Haltung, Sozialkontakte, Beschäftigung und Unterbringung stellen und oft mehrere Jahrzehnte alt werden können.
Die Schulungen sollen zukünftigen Halter helfen, die langfristigen Anforderungen dieser anspruchsvollen Tierarten besser einzuschätzen.
Was bedeutet das für Reptilien- und Amphibienhalter?Für bestehende Halter:
Bestehende Haltungen bleiben grundsätzlich unberührt.
Für zukünftige Halter:
Ersthalter müssen künftig vor der Anschaffung einen Sachkundenachweis absolvieren. Gerade bei Reptilien und Amphibien kommt es häufig auf sehr spezifische Haltungsbedingungen an, etwa hinsichtlich:
- Temperatur und Luftfeuchtigkeit
- Beleuchtung und UV-Versorgung
- Ernährung
- Terrariengröße und Einrichtung
- artspezifische Bedürfnisse
Durch die verpflichtende Information sollen Haltungsfehler und daraus resultierende Gesundheitsprobleme bei den Tieren reduziert werden.
Neue Vorgaben für die TierzuchtNeben dem Sachkundenachweis enthält die Novelle auch neue Regelungen für die Haltung von Tieren zu Zuchtzwecken. Die Anforderungen an Unterbringung und Betreuung von Zuchttieren werden präzisiert und sollen zu höheren Tierschutzstandards beitragen.
Für Käufer:innen von Hunden bedeutet dies langfristig, dass die Zucht stärker auf Gesundheit und Tierwohl ausgerichtet werden soll. Besonders bei Merkmalen, die mit gesundheitlichen Problemen verbunden sind (z. B. extreme Kurzköpfigkeit oder andere Qualzuchtmerkmale), sind künftig strengere Kontrollen und Vorgaben zu erwarten.